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Barrierefreie Radreisen

Barrierefreiheit bezieht sich neben der uneingeschränkten Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für ältere Personen oder Menschen mit Behinderung auch auf die Nutzungsmöglichkeiten und Sicherheit von Reisenden, die durch die Mitnahme von Gepäck, eines Kinderwagen und insbesondere eines Fahrrads spezielle Anforderungen an den öffentlichen Verkehr haben.

Für Radreisen bedeutet dies, dass es generell möglich sein muss, das Fahrrad in Bus oder Bahn mitzunehmen. Des Weiteren sollte der Ein- bzw. Ausstieg in öffentliche Verkehrsmittel ohne Hürden bewältigt werden können. Ein niveaugleicher Ein- bzw. Ausstieg oder eine Einstiegshilfe könnten hierfür Lösungen bieten.

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